Wenn ein Tier stirbt, das jahrelang zur Familie gehört hat, ist der Wunsch groß, es in der Nähe zu behalten. Der eigene Garten liegt nahe: ein vertrauter Ort, ein Platz zum Hingehen. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Die kurze Antwort: In den meisten Fällen ja – aber nicht überall und nicht unter allen Umständen. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert im schlimmsten Fall ein empfindliches Bußgeld. Hier finden Sie in Ruhe zusammengefasst, was gilt.
Die rechtliche Grundlage
Geregelt ist das Thema im Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und der zugehörigen Verordnung. Diese erlaubt das Vergraben von Heimtieren auf einem Gelände, das dem Tierhalter gehört. Der Gesetzestext klingt nüchtern – gemeint ist genau das, was viele Menschen sich wünschen: das eigene Tier im eigenen Garten beisetzen zu dürfen.
Grundsätzlich ist das in Deutschland also möglich. Entscheidend sind die Bedingungen.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Es muss Ihr eigenes Grundstück sein
Sie müssen Eigentümer sein. Wer zur Miete wohnt, braucht die Erlaubnis des Vermieters – am besten schriftlich. Der Hintergrund ist praktisch: Irgendwann ziehen Sie aus, das Grab bleibt.
Kein Wasser- oder Naturschutzgebiet
In Wasserschutz- und Naturschutzgebieten ist eine Beisetzung in der Regel untersagt oder nur mit Sondergenehmigung möglich. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Grundstück betroffen ist, fragen Sie bei der Gemeinde nach.
Ausreichende Grabtiefe
Das Grab sollte mindestens 50 Zentimeter Erde über dem Tier haben – damit Wildtiere es nicht ausgraben können. Mehr schadet nicht.
Abstand zu öffentlichen Wegen
Das Grab darf nicht unmittelbar an öffentlich zugänglichen Flächen liegen. In Parks, Wäldern oder auf fremden Feldern ist eine Beisetzung ohnehin nicht erlaubt.
Keine meldepflichtige Krankheit
Ist Ihr Tier an einer anzeigepflichtigen Tierseuche gestorben, ist die Gartenbestattung ausgeschlossen. Ihre Tierarztpraxis kann Ihnen das eindeutig sagen.
Die Größe des Tieres
Die Regelung zielt auf Heimtiere. Bei sehr großen Hunden – etwa ab der Größe einer Dogge – oder bei Pferden gelten andere Maßstäbe. Hier lohnt der Anruf beim Veterinäramt, bevor Sie etwas planen.
In Bremen ist die Bestattung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück nicht erlaubt. Grund ist der hohe Grundwasserstand und die damit verbundene Gefahr für das Grundwasser.
Was passiert bei Verstößen?
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe hängt vom Bundesland und vom Einzelfall ab – in schweren Fällen sind Beträge im fünfstelligen Bereich möglich. Das ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Grund, vorher kurz nachzufragen.
Der zuverlässigste Weg: ein Anruf beim örtlichen Veterinäramt oder der Gemeinde. Das dauert fünf Minuten und Sie haben Gewissheit.
Wenn Sie sich für die Gartenbestattung entscheiden
- Bereiten Sie das Grab nach Möglichkeit vor, wenn der Zeitpunkt absehbar ist. Das nimmt Druck aus einem ohnehin schweren Tag.
- Verwenden Sie kompostierbare Materialien – ein Tuch oder eine Decke aus Baumwolle. Keine Folien, keine Kunststoffe: Diese verrotten nicht.
- Wählen Sie einen Platz, an dem in absehbarer Zeit nicht gegraben oder gebaut wird.
- Ein Strauch oder ein kleiner Stein macht die Stelle wiederfindbar – gerade für Kinder ist das wichtig.
Und wenn es nicht geht?
Vielleicht wohnen Sie zur Miete, vielleicht ist Ihr Grundstück ein Wasserschutzgebiet, vielleicht war Ihr Hund einfach zu groß. Dann gibt es andere Wege:
Tierfriedhof. Ein eigenes Grab mit einem Ort zum Hingehen – gegen eine laufende Gebühr, dafür dauerhaft gesichert.
Einäscherung. Bei einer Einzeleinäscherung erhalten Sie die Asche Ihres Tieres zurück. Achten Sie darauf, ausdrücklich eine Einzel- und keine Sammeleinäscherung zu vereinbaren – nur dann bekommen Sie die Asche Ihres Tieres und nicht die einer Gruppe.
Gut zu wissen: Für die Asche eines Tieres gelten diese Vorschriften nicht mehr. Nach der Einäscherung dürfen Sie sie zu Hause aufbewahren – anders als beim Menschen gibt es hier keinen Friedhofszwang. Viele Tierhalter entscheiden sich genau deshalb für die Einäscherung: Sie bleiben frei in der Entscheidung, wo ihr Tier bleibt.
Ein Hinweis zu unseren Urnen
Wir fertigen Urnen und Erinnerungsstücke für genau diesen Fall – für die Asche, die nach einer Einzeleinäscherung zu Ihnen zurückkommt. Diese Urnen sind für die Aufbewahrung im Haus gedacht.
Für eine Beisetzung im Garten sind sie nicht geeignet: Das Material ist für den Innenbereich ausgelegt und im Erdreich nicht dauerhaft beständig. Wenn Sie eine Beisetzung planen, sprechen Sie uns bitte vorher an – wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.
Was am Ende zählt, ist nicht die Form des Abschieds, sondern dass Sie einen Ort haben, an dem die Erinnerung bleiben darf. 🤍
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Vorschriften können sich je nach Bundesland und Gemeinde unterscheiden – fragen Sie im Zweifel beim örtlichen Veterinäramt nach.